BRK Seniorenheim Pflegeheim Bad Kötzting Landkreis Cham
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BRK Kreisverband Cham

Jupp Becker ist Heimbeirat im BRK Senioren- Wohn- und Pflegeheim Kötzting.

HEIMBEIRAT
Sollten Sie sich mit einem Anliegen oder einer Anregung nicht direkt an uns wenden wollen, können Sie dies jederzeit über den Heimbeirat in unserem Haus machen.

Der Heimbeirat besteht aus fünf Mitgliedern und ist für die Dauer von zwei Jahren durch unsere Senioren hier im Haus gewählt.

Mitte 2007 hat Veronika Rindl den Posten des Heimbeiratsvorsitzenden von bis dahin amtierenden Jupp Becker übernommen.

Weitere Informationen im Rechtsjargon rund um den Heimbeirat:
Die seit August 2002 rechtskräftige Novelle der Heimmitwirkungsverordnung verbessert die Voraussetzungen zur Bildung des Heimbeirats und stärkt die Rechte der Interessenvertretung von Heimbewohnern. Die Neuregelung konkretisiert das Heimgesetz, das bereits am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist. Es soll für mehr Pflegequalität in Altenwohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie Heimen für behinderte Menschen sorgen und die Zusammenarbeit zwischen der Heimaufsicht (Länder) und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung verbessern.

Laut Heimmitwirkungsverordnung können jetzt auch Angehörige oder Vertrauenspersonen der Bewohner, Betreuerinnen und Betreuer, Mitglieder von örtlichen Seniorenvertretungen und von örtlichen Behindertenorganisationen sowie von der zuständigen Behörde vorgeschlagene Personen in den Heimbeirat gewählt werden. Damit wird nach Darstellung des Bundesfamilienministeriums sichergestellt, dass die Bildung von Heimbeiräten auch möglich ist, wenn die Heimbewohner ihre Rechte nicht mehr selbst wahrnehmen können.

Der Heimbeirat muss jetzt auch an den Vergütungsverhandlungen mit den Pflegekassen und an Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen beteiligt werden. Heimentgelte dürfen nicht rückwirkend erhöht werden, sondern müssen den Betroffenen mindestens vier Wochen im Voraus mitgeteilt werden.

Die Heimbeiräte haben Anspruch auf Schulung, die ihnen Kenntnisse über das Heimrecht vermittelt. Der Heimträger hat die erforderlichen Schulungskosten zu übernehmen.

Ein Heimbeirat wird in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Heims für zwei Jahre, in Behinderteneinrichtungen künftig für vier Jahre, gewählt. Er soll an allen Angelegenheiten des Heimbetriebs beteiligt werden.

In Heimen mit bis zu 50 Bewohnerinnen und Bewohnern besteht der Heimbeirat aus drei Mitgliedern, in Einrichtungen zwischen 51 und 150 Bewohnern aus fünf, in Heimen mit 151 bis 250 Bewohnerinnen und Bewohnern aus sieben und in Heimen mit mehr als 250 Bewohnern aus neun Mitgliedern.

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Hoibadatschi-Essen
Eine Zwischenmahlzeit der besonderen Art gab es für unsere Senioren.  WEITER
Zusammenarbeit mit Gymnasium
Gemeinsames Projekt zwischen dem Benedikt Stattler Gymnasium Bad Kötzting und unserem Seniorenheim "Vermittlung von Selbst- und Sozialkompetenz für die Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe"  WEITER